I. Geschäftsjahr und Beiträge
Das Geschäftsjahr der Tennisabteilung beginnt am 1.Januar und endet am 31. Dezember. Die Beiträge, sind bis spätestens 15. März jeden Jahres zu zahlen. Mit der termingerechten Beitragszahlung ist
die Spielberechtigung auf der Platzanlage der Tennisabteilung verbunden. Kündigungen und Statusänderungen sind dem Vorstand bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres in schriftlicher
Form mitzuteilen. Kündigungen, die nach dem 30.09. eines Jahres eingehen, werden erst zum Ablauf des Folgejahres gültig.
II. Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs wird um die Beachtung der folgenden Spielordnung gebeten, die den Spielbetrieb und die Platzbelegung regelt. Ausnahmen können nur vom Sportwart
verfügt werden.
1. Der Spielbetrieb beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit. Bei Nutzung des Flutlichts entsprechend länger, spätestens aber 23h.
2. Die Tennisplätze sind nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen zu betreten.
3. Spielberechtigt sind nur die Mitglieder bzw. Mitglieder in Begleitung eines Gastes. Die Registrierung im Online Buchungssystem "Courtbooking" ist Voraussetzung für die Platzbelegung.
4. Die Spieldauer beträgt incl. Platzpflege 60 Minuten, egal ob Einzel oder Doppel. Bei besonders starkem Andrang sollten nach Möglichkeit nur Doppel gespielt werden.
5. Die Platzbelegung erfolgt nach folgenden Regeln:
(1) Für die Belegung eines Platzes ist es zwingend erforderlich, dass sich alle Spieler auf der Anlage befinden und vorher die Buchung über Courtbooking erfolgt ist.
(2) Ein Mitglied verletzt die Abteilungsinteressen, wenn es gegen diese Spielordnung verstößt. Ein schwerwiegender Verstoß ist es, wenn ein Mitglied
a) "Fiktive" Platzbuchungen vornimmt mit dem Ziel, den Spielbetrieb zu manipulieren oder die eigene Spielzeit zu verlängern
b) Fremde Spielpartner aus der Mitgliederliste in Courtbooking einträgt mit dem Ziel die Gastspielordnung zu umgehen
(3) Zu Turnieren, Forderungsspielen, Trainingszeiten können die Belegungen von der Standard-Dauer abweichen. Bitte hierzu die Regeln zu den entsprechenden Events beachten.
(4) Platz 5 steht vorwiegend dem Trainer zur Verfügung. Die Dauer der Reservierung ist auf Courtbooking einsehbar.
(5) Nichtmitglieder (Passivmitglieder) können sich -möglichst in Begleitung eines Mitglieds anmelden, in dem sie als Gast ein Entgelt gemäß Beitragsordnung entrichten. Dies gilt
erst nach dem ersten Medenspielwochenende und dann nur wenn zur Belegungszeit mindestens 2 Plätze frei sind und sofern keine Turniere auf der Anlage stattfinden. Ein und derselbe Gastspieler kann
maximal 3 x pro Saison spielen ( incl. Trainerstunden), danach ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
6. Zur Erhaltung unserer Plätze sind alle Spieler verpflichtet, nach dem Spiel den Platz abzuziehen (bis zum Zaun!), die Linien zu kehren und -wenn nötig- den Platz zu wässern.
Im Übrigen hat der Platzwart das Recht, eine oder mehrere Plätze für die Dauer einer notwendigen gründlichen Platzpflege zu sperren. Es obliegt der fachmännischen Beurteilung des Platzwartes, ob
und wann diese Platzpflege zu erfolgen hat. Seinen diesbezüglichen Anweisungen ist daher im Interesse der Erhaltung unserer Sportanlage Folge zu leisten.
7. Da der Tennisplatz nicht nur Ort sportlicher Aktivität ist, sondern auch Ort der Erholung für viele Mitglieder sein kann, ist jeder unnötige Lärm auf unserer Sportanlage zu vermeiden.
Lärm durch Kinder ist bis zu einem erträglichen Maß zu tolerieren, allerdings nicht während Turnieren, Meden- und Forderungsspielen. Alle Eltern werden ersucht, ihre Aufsichtspflicht voll
wahrzunehmen und ihre Kinder zur Rücksichtnahme und Ruhe anzuhalten. Der Aufenthalt unbeaufsichtigter Kinder auf dem Clubgelände kann schon aus Haftungsgründen keinesfalls zugelassen
werden.
Kinder unter 8 Jahren ist das Betreten der Tennisplätze nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet (Unfallgefahr, Platzbeschädigung Störung des Spielbetriebs etc.).
Hunde dürfen nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden. Sie sind in allen Bereichen der Tennisanlage an der Leine zu führen und haben in den Garderoben nichts zu suchen.
8. Für eine erfolgreiche Vorbereitung auf Wettkampfspiele gilt bis zum Abschluss dieser Spiele folgende Sonderregelung:
(1) Vor den Medenspielen auf unserer Anlage müssen die für das bevorstehende Turnier benötigten Plätze spätestens 30 Minuten vor Turnierbeginn für die Platzpflege geräumt werden.
(2) Freundschaftsspiele müssen grundsätzlich vorher beim Vorstand angemeldet werden.
Sollten Zweifel bei der Auslegung der obigen Spielordnung auftreten, stehen den Mitgliedern der Tennisabteilung die Vorstandsmitglieder für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Mitgliedern und Gästen kann bei schweren Verstößen gegen diese Spielordnung die Spielberechtigung vom Vorstand entzogen werden.
Der Vorstand