I. Geschäftsjahr und Beiträge
Das Geschäftsjahr der Tennisabteilung beginnt am 1.Januar und endet am 31. Dezember. Die Beiträge, sind bis spätestens 15. März jeden Jahres zu zahlen. Mit der termingerechten Beitragszahlung ist
die Spielberechtigung auf der Platzanlage der Tennisabteilung verbunden. Kündigungen und Statusänderungen sind dem Vorstand bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres in schriftlicher
Form mitzuteilen. Kündigungen, die nach dem 30.09. eines Jahres eingehen, werden erst zum Ablauf des Folgejahres gültig.
II. Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebs wird um die Beachtung der folgenden Spielordnung gebeten, die den Spielbetrieb und die Platzbelegung regelt. Ausnahmen können nur vom Sportwart
verfügt werden.
1. Der Spielbetrieb beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.
2. Die Tennisplätze sind nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen zu betreten.
3. Spielberechtigt sind nur die Mitglieder, die im Besitz eines Magnet-Namensschildes -im folgenden „Marke" genannt - oder einer anders gekennzeichneten Spielberechtigung sind.
4. Hat ein Mitglied seine Marke nicht mehr zur Verfügung, kann - bei nachweislicher Spielberechtigung - eine nur für diesen Tag gültige Ersatzmarke gegen Hinterlegung von 5,00€ ausgegeben werden.
Bei Rückgabe dieser Ersatzmarke werden 5,00€ vom Hinterlegungsgeld zurückgezahlt. Bei Verlust einer Marke wird für die Erstellung eines neuen Magnet-Namensschildes eine Gebühr von 5,00€
erhoben.
5. Die Spieldauer beträgt incl. Platzpflege
Pro Einzel 60 Minuten
Pro Doppel 90 Minuten
Bei besonders starkem Andrang sollten nur Doppel gespielt werden.
6. Die Platzbelegung erfolgt nach folgenden Regeln:
(1) Für die Belegung eines Platzes ist es zwingend erforderlich, dass
a) sich alle Spieler auf der Anlage befinden und
b) sie nur ihre eignen Marken in die gewählten Zeiteinheiten des zu belegenden Platzes an der Magnettafel aufhängen.
Pro Einzel sind zwei Marken und pro Doppel mindestens drei Marken aufzuhängen. Zeitliche Zwischenräume sind zu vermeiden. Ist die Belegung nicht wie vorgehend beschrieben erfolgt, ist sie
ungültig.
(2) Sind alle Plätze belegt, so kann man sich, wie vorher beschrieben lückenlos in die nächste Zeiteinheit des gewählten Platzes an der Magnettafel aufhängen. Die Anfangszeit ist im Interesse
eines reibungslosen Spielbetriebes unbedingt einzuhalten.
(3) Bei Beginn und während der gesamten Spielzeit müssen alle Marken der Spieler in den Zeiteinheiten des bespielten Platzes an der Magnettafel aufgehängt sein.
Ein Mitglied verletzt die Abteilungsinteressen, wenn es gegen diese Spielordnung verstößt. Ein schwerwiegender Verstoß ist es, wenn ein Mitglied
a) mit fremden Marken den Spielbetrieb zu manipulieren versucht,
b) einen Platz belegt und seine Marke für einen anderen Platz selbst oder durch andere in Wartestellung aufgehängt hat.
(4) Zu Turnieren, Forderungsspielen, Trainingszeiten und für Gastspieler werden besondere Marken an der Tafel aufgehängt.
(5) Platz 5 steht vorwiegend dem Trainer zur Verfügung. Die Dauer der Reservierung wird auf der Magnettafel angezeigt.
(6) Nichtmitglieder (Passivmitglieder) können sich -möglichst in Begleitung eines Mitglieds - für eine Spieldauer (gemäß Punkt 5) anmelden, in dem sie als Gast ein Entgelt gemäß
Beitragsordnung entrichten und das dafür vom Wirt erhaltene Magnetschild in der zuvor unter (1) bis (6) beschriebenen Weise an der Tafel aufhängen. Dies gilt erst nach dem ersten
Medenspielwochenende und dann nur wenn zur Belegungszeit mindestens 2 Plätze frei sind und sofern keine Turniere auf der Anlage stattfinden. Ein und derselbe Gastspieler kann maximal 5 x pro
Saison spielen ( incl. Trainerstunden), danach ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
7. Zur Erhaltung unserer Plätze sind alle Spieler verpflichtet, nach dem Spiel den Platz abzuziehen ( bis zum Zaun ), die Linien zu kehren und -wenn nötig- den Platz zu spritzen.
Im Übrigen hat der Platzwart das Recht, eine oder mehrere Plätze für die Dauer einer notwendigen gründlichen Platzpflege zu sperren. Es obliegt der fachmännischen Beurteilung des Platzwartes, ob
und wann diese Platzpflege zu erfolgen hat. Seinen diesbezüglichen Anweisungen ist daher im Interesse der Erhaltung unserer Sportanlage Folge zu leisten.
8. Da der Tennisplatz nicht nur Ort sportlicher Aktivität ist, sondern auch Ort der Erholung für viele Mitglieder sein kann, ist jeder unnötige Lärm auf unserer Sportanlage zu vermeiden.
Lärm durch Kinder ist bis zu einem erträglichen Maß zu tolerieren, allerdings nicht während Turnieren, Meden- und Forderungsspielen. Alle Eltern werden ersucht, ihre Aufsichtspflicht voll
wahrzunehmen und ihre Kinder zur Rücksichtnahme und Ruhe anzuhalten. Der Aufenthalt unbeaufsichtigter Kinder auf dem Clubgelände kann schon aus Haftungsgründen keinesfalls zugelassen
werden.
Kinder unter 8 Jahren ist das Betreten der Tennisplätze nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet (Unfallgefahr, Platzbeschädigung Störung des Spielbetriebs etc.).
Hunde dürfen nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden. Sie sind in allen Bereichen der Tennisanlage an der Leine zu führen und haben in den Garderoben nichts zu suchen.
9. Für eine erfolgreiche Vorbereitung auf Wettkampfspiele gilt bis zum Abschluss dieser Spiele folgende Sonderregelung:
(1) Vor den Medenspielen auf unserer Anlage müssen die für das bevorstehende Turnier benötigten Plätze spätestens 30 Minuten vor Turnierbeginn für die Platzpflege geräumt werden.
(2) Freundschaftsspiele müssen grundsätzlich vorher beim Vorstand angemeldet werden.
Sollten Zweifel bei der Auslegung der obigen Spielordnung auftreten, stehen den Mitgliedern der Tennisabteilung die Vorstandsmitglieder für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Mitgliedern und Gästen kann bei schweren Verstößen gegen diese Spielordnung die Spielberechtigung vom Vorstand entzogen werden.
Der Vorstand